1. Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend „Reisender“) und der Alpine Holiday Services (nachstehend „Alpine“) für Buchungen, die Alpine in eigener Verantwortung veranstaltet. Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei Alpine zu tätigen. Im Falle von Buchungen von Mietobjekten, Alpine schliesst Verträge im Namen und auf Rechnung von Eigentümer ab.

2. Vertragsabschluss

2.1. Mit dem Abschluss der Buchung bieten Sie Alpine verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an und anerkennen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auch für alle durch Sie mit angemeldeten Personen. Der Reisende bestätigt, dass er laut den Gesetzen seinem Wohnsitzlandes handlungsfähig ist (und älter als 18 Jahre) und gesetzlich dazu ermächtigt, Verträge abzuschließen und die Zahlung wie bei der Buchung vereinbart wurde zu bezahlen. Anzahlung, 2. Zahlung und Kaution sind in der Ziffer 3 definiert.

2.2. Der Eingang des Auftrages wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung (auch „Vertrag“) zustande. Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung aufgeführten Reisenden sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Alpine kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder Buchungen stornieren ohne Angabe von Gründen oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen. In diese Falle, ist der Reisende auf eine komplette Ruckerstattung dessen Bezahlungen berechtigt.

3. Zahlung

3.1. Eine Anzahlung ist bei der Buchung fällig: 50% des gesamten Preises der gebuchten Dienstleistungen, Touren, Aktivitäten und/oder Mietobjekten. Eine 2. Zahlung von den übrigen 50 % ist spätestens 14 Tage vor dem frühesten Check-in Datum zu bezahlen. Wo ein Mietobjekt dabei ist, ist eine Kaution gemäß Ziffer 7.1 bei dem oder vor dem Check-in zu bezahlen. Anleitungen für die Bezahlung der übrigen Zahlung wird spätestens 21 Tage vor dem frühesten Check-in Datum kommuniziert. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis bei der Buchung fällig. Je nach Bezahlungsart können Gebühren verrechnet werden, die Ihnen vor Abschluss der Buchung angezeigt werden. Zahlung an Alpine, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Alpine die angemeldeten Reisen zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr nach Ziffer 4 verlangen. Weitere erwünschte Dienstleistungen, Touren und/oder Aktivitäten welche den Reisende während seine Unterkunft anfordert sind spätesten bei der Check-out Datum zu bezahlen.

3.2. Preise werden im CHF, Euros, Pfund und Dollars angezeigt. In diesem Fall ist es den Schweizer Franken Betrag welche vertragsrechtlich gilt. Fremdwährung Beträge sind vorbehaltlich der aktuellen Wechselkurs.

4. Stornierung

4.1. Sollte der Reisende sich entscheiden die Buchung zu stornieren, oder sollte er nicht in der Lage sein, die gebuchten Ferien anzutreten (ob für die gesamte Buchung oder nur Teils der Buchung), muss er Alpine so schnell wie möglich darüber informieren. Der Reisende ist wie folgend für den Preis verantwortlich:

(a) 0-14 Tage vor dem frühesten Check-in Datum: der Reisende haftet für den gesamten Betrag der Buchung;

(b) 15-60 Tage vor dem frühesten Check-in Datum: der Reisende haftet für 50% den gesamten Betrag der Buchung oder die obengenannte Anzahlung; und and

(c) über 60 Tage vor dem frühesten Check-in Datum: der Reisende haftet für 20% den gesamten Betrag der Buchung.

4.2. Bei der Buchung empfehlen wir eine Reiseversicherung abzuschließen. In der Regel, deckt eine Reiseversicherung Stornierungskosten bis auf dem Check-in Datum für Stornierung im Falle Krankheit, Unfall, Todesfall des Reisenden, seine mit Reisenden oder nahe Verwandte.

4.3 Für Buchungen über andere Plattformen von Drittanbietern können zusätzliche oder andere Stornierungsgebühren erhoben werden.

4.4 Besondere Bedingungen während der globalen Pandemie (Covid-19)

4.4.1 Buchungen, die am oder vor dem 14. März 2020 getätigt wurden

Buchungen von Unterkünften deren Check-in-Datum mehr als 60 Tagen ab heute ist, können die folgende Covid-19 Bedingungen anwenden:

(i) die Buchung kostenlos innerhalb von 13 Monaten zu schieben
(ii) die Buchung mit einem administrativen Gebühr von 10% des Gesamtpreis zu stornieren.

4.4.2 Zwischen 14. März 2020 und 26. Juni 2021 getätige Buchungen

Außer wenn in der Buchungsbestätigung ausdrücklichanderslautend darauf hingewiesen wird, können die obengenannte Covid-19 Bedingungen in folgende Situation angewendet werden:

(i) Der Skigebiet wegen Covid-19 Massnahmen komplett geschlossen wird.
(ii) Der Buchungsinhaber oder ein Mitglied seines Haushalts nachwiesen kann, dass er ein positives Covid-19 Testergebnis hat.

4.4.3 Zwischen 26. Juni 2021 und 28. November 2021 getätige Buchungen

Außer wenn in der Buchungsbestätigung ausdrücklichanderslautend darauf hingewiesen wird, können die obengenannte Covid-19 Bedingungen in folgende Situation angewendet werden:

(i) Wenn Sie aufgrund von neue Covid-19 Reisebeschränkungen oder neue Covid-19 Quarantänebestimmungen welche zwischen Ihr Buchungsdatum und Anreisedatum neu in der Schweiz gekomme sind nicht mehr nach Wengen reisen können.

(ii) Der Skigebiet wegen Covid-19 Massnahmen komplett geschlossen wird.

(iii) Der Buchungsinhaber oder ein Mitglied seines Haushalts nachwiesen kann, dass er ein positives Covid-19 Testergebnis hat.

Bei neuen Reisebeschränkungen oder Quarantäneregeln muss der Reisende Alpine innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe über seinen Stornierungswunsch informieren.

4.4.4 Nach dem 28. November 2021 getätige Buchungen

Außer wenn in der Buchungsbestätigung ausdrücklichanderslautend darauf hingewiesen wird, können die obengenannte Covid-19 Bedingungen in folgende Situation angewendet werden:

(i) Der Skigebiet wegen Covid-19 Massnahmen komplett geschlossen wird.

5. Anreise

5.1. Der Reisende ist allein verantwortlich für seine pünktliche Ankunft. Für Verspätungen bei der Anreise ist der Reisende verantwortlich. Reisende, die aus dem Ausland anreisen, müssen sich rechtzeitig um die Einreisebewilligungen bemühen. Wenn der Reisende seinen Aufenthalt nicht antreten oder nur verspätet antreten kann, ist der ganze Betrag fällig.

6. Höhere Gewalt

6.1. Sollten unvorhersehbare Ereignisse (Umweltkatastrophen, Naturkatastrophen usw.), Zwangsmaßnahmen der Regierung, nicht absehbare oder ähnliche Ereignisse es unmöglich machen, die Buchung weiterzuführen, hat Alpine das Recht (aber nicht die Verpflichtung), dem Reisender ein vergleichbares Objekt, Dienstleistung, Tour und/oder Aktivität zur Verfügung zu stellen. Sollte die gesamte Leistung nicht erbracht werden können, wird der bezahlte Betrag oder der Anteil der Leistung, die nicht in Anspruch genommen wurde, unter dem Ausschluss sonstiger Forderungen erstattet.

7. Besondere Mietbedingungen

7.1. Kaution

7.1.1. Die Kaution dient dazu, sonstige Kosten und durch die Reisende verursachte Beschädigungen des Objektes und/oder Beschädigungen des Inventars oder andere Beschädigungen am Gebäude des Objektes zu decken („Kosten“). Typische Beispiele hierfür sind:

(a) zerbrechen oder beschädigen des Inventars;

(b) Anrufe über das im Objekt installierte Festnetz; und/oder

(c) Austausch des Wohnungsschlosses im Falle eines verlorenen Schlüssels.

7.1.2. Diese Kosten werden am Check-out mit der Kaution aufgerechnet soweit der Betrag der Kaution diese Kosten deckt. Sollte es nicht möglich sein, die zu deckenden Kosten festzulegen oder falls der Reisende sich weigert, diese Kosten zu zahlen, behält Alpine im Auftrag des Eigentümers die Kaution ein bis diese Kosten festgestellt sind. Sobald der Betrag feststeht, wird Alpine dem Reisende die entsprechende Rechnung stellen und ihm den eventuellen Restbetrag auszahlen/überweisen. Sämtliche Restbeträge, die dem Reisenden zustehen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen (Überweisungsgebühren trägt der Reisende). Ansprüche des Eigentümers sind nicht auf den Betrag der Kaution beschränkt.

7.2. Übergabe des Mietobjekts

7.2.1. Das Eigentum (auch Mietobjekt) wird dem Reisender in sauberem Zustand und gemäß Vertrag übergeben. Sollten Mängel festgestellt werden oder das Inventar nicht komplett sein, hat der Reisenden Alpine unverzüglich zu benachrichtigen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Objekt in mangellosem Zustand übergeben wurde.

7.3. Mitbewohner und Gäste

7.3.1. Der Reisende hat sicherzustellen, dass sich die Mitreisenden oder Besucher an die Bestimmungen dieses Vertrags halten, und ist dementsprechend verantwortlich für ihre Handlungen.

7.4. Sorgfältige Umgang mit dem Objekt

7.4.1. Der Reisende ist verpflichtet, das Eigentum mit Sorgfalt zu nutzen und die Hausregeln (werden beim Check-in zur Verfügung gestellt) zu befolgen und Rücksicht auf die anderen Bewohner oder Nachbarn zu nehmen. Im Falle von Schäden am Objekt oder der Liegenschaft hat der Reisende Alpine sofort zu benachrichtigen. Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Gegenstände sind so zu ersetzen, dass dem Vermieter keine Nachteile entstehen.

7.4.2. Das Mietobjekt darf nur von der Anzahl Personen besetzt werden, die im Vertrag angegeben ist. Falls keine Anzahl Personen im Vertrag angegeben ist, wird die zugelassene Belegung durch die Anzahl der Betten bestimmt.

7.4.3. Haustiere sind nicht zugelassen, außer wenn dies im Vertrag ausdrücklich bewilligt wurde.

7.4.4. Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder sonstigem Tabak oder Raucherwaren ist im Eigentum strikt verboten, außer wenn dies im Vertrag ausdrücklich bewilligt wurde.

7.4.5. Untervermietung ist nicht gestattet.

7.4.6. Falls der Reisende, seine Mitreisenden oder Besucher gegen die Vorschriften über die Nutzung des Eigentums Verstoßen oder wenn die Wohnung von mehr als den vereinbarten Personen besetzt wird, behält sich Alpine das Recht vor, nach erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Vertrag ohne Ankündigung und ohne Entschädigung aufzulösen. Die Miete ist in diesem Fall trotzdem zu zahlen und der Eigentümer behält sich das Recht vor, auf Schadensersatz zu klagen.

7.4.7. Besondere Bedingungen während der Covid-19 Pandemie: Der Reisende hat sicherzustellen dass die Anzahl Gäste die aktuelle Covid-19 Richtlinien erfüllen. Bei Gruppen von mehr als die erlaubte Anzahl Personen, geht Alpine davon aus dass die Gruppe von die Regelung befreit ist (zBsp. alle Gäste vom gleichen Haushalt).

7.5 Rückgabe des Mietobjekts

7.5.1. Das Mietobjekt ist in gutem und besenreinem Zustand mit dem vollständigen Inventar zurückzugeben. Wird das Objekt nicht in einem zufriedenstellenden Zustand zurückgegeben, behält sich der Eigentümer das Recht vor, die nötigen Arbeiten auf Kosten der Reisenden ausführen zu lassen.

7.6 Steuern

7.6.1. Beherbergungstaxe und Kurtaxen sind in unseren Mietpreise im Begriff. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8% auf alle Dienstleistungen ist auch im Preis enthalten.

8. Pflichten des Reisenden

8.1. Der Reisende haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden und seinen Gästen, für die er verantwortlich ist, verursachten Schäden. Für Schäden, die erst nach der Rückgabe des Mietobjekts entdeckt werden, ist der Reisende ebenfalls haftbar, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass sie von ihm verursacht wurden.

8.2. Sollte der Reisende die „sonstige Bestimmungen“ nicht erfüllen – nicht rauchen und keine Haustiere -, haftet der Reisende für alle Kosten und Ausgaben, die anfallen, um das Eigentum gründlich zu reinigen und zu reparieren, den Rauchgestank zu beseitigen und alle Schäden am Eigentum und an seiner Einrichtung zu beheben, die durch Rauchen oder durch Haustiere verursacht wurden sowie für alle weiteren Kosten, die aus dem Verstoß der Reisenden gegen die genannten Bestimmungen entstanden sind.

9. Pflichten des Alpines

9.1 Alpine vermietet das Objekt im Namen und im Auftrag des Eigentümers. Alpine und/oder der Eigentümer haftet nicht für:

(a) Verluste , Schaden oder Verletzungen die durch fahrlässiger Handlung der Reisenden entstanden sind;

(b) Ausfall von Dienstleistungen (welche im Vertrag vereinbart sind), die durch, nicht vorhersehbare oder nicht zu verhindernde Ereignisse von Drittparteien, Ereignisse höherer Gewalt, oder Ereignisse, die Alpine und/oder der Vermieter trotz nötiger Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte, entstanden sind.

9.2 Beschreibungen von Infrastrukturen, Tourismuseinrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Bergbahnen, Skipisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen nur zur Information und verpflichten den Eigentümer und/oder Alpine unter keinem gesetzlichen Gesichtspunkt.

10. Touren und Aktivitäten

10.1. Teilnahmebedingungen

10.1.1. Die meisten unserer Touren und Aktivitäten sind nicht geeignet für Reisende mit einer Behinderung oder reduzierte Mobility (inklusiv Rollstuhlgänge). Aus Sicherheits- und Bequemlichkeitsgründen, muss der Reisende in der Lage sein mitzumachen.

10.1.2. Bei einigen von unseren Touren und Aktivitäten wird eine gute körperliche und psychische Gesundheit vorausgesetzt und mit dem Abschluss der Buchung bestätigt der Reisende dass er und seine Mitreisenden eine gute Gesundheit haben mit keiner Krankengeschichte welche seine Teilnahme gefährlich macht.

10.1.3. Reisende dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Der Reisende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Alpines, des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgung der Weisungen kann der Veranstalter den Reisenden von der Tour und/oder Aktivität ausschließen.

10.2. Haftung

10.2.1. Im Falle eines Unfalls, nimmt Alpine keine Verantwortung und ist nicht haftbar. Die Reisenden sind durch Alpine nicht versichert. Jeder Reisende ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschließlich Sportunfälle falls erforderlich) selbst verantwortlich.

10.2.2. Schadenersatzansprüche gegen Alpine oder deren Angestellten sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zugelassen. Alpine ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt Alpine berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet Alpine für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Alpine haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitäts- und/oder Tourenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Reisende, des Reisendens, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt eine Reisende die Weisung von Alpine usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens Alpine.

10.2.3.Einige von unsere Touren und Aktivitäten welche per Reservation und Bezahlung bei Check-in oder gratis angeboten werden, sind von Drittparteien durchgeführt. In diesem Fall, ist Alpine nur Vermittler des Veranstalters, Ausflugs oder Aktivität. Der Vertrag der Reisenden ist deshalb bei der Check-in oder mit der lokale Veranstalter zu bezahlen und ist nicht Teil der gebuchte Ferien mit uns. Der Vertrag ist vorbehaltliche der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, in dem seine Haftung gegrenzt oder ausgeschlossen sein kann. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich örtliches Recht anwendbar. Alpine übernimmt keine Verantwortung und ist nicht haftbar in falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag, Handlungen, Unterlassungen und/oder Wegfall von Touren/Aktivität Veranstalter.

10.3. Steuern

10.3.1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7% ist im Preis enthalten.

11. Immobilien

11.1. Unserer Verkaufsdokumentationen und der Veröffentlichung der Objekte auf unserer Website werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit betreffend Angaben, Daten, Zahlen usw. überprüft. Trotzdem können sich Fehler einschleichen. Die Liegenschaft wird wie bestehen und besichtigt verkauft. Aufgrund allfälliger Fehler in der Verkaufsdokumentation oder auf unserer Website können ausdrücklich keine Ansprüche geltend gemacht werden.

12. Information

12.1. Wir probieren aktuelle und präzise Information auf unserer Webseite zu kommunizieren. Trotzdem, empfehlen wir Ihnen, alle Informationen nachzuprüfen bevor Sie danach handeln. Sie können alle Information prüfen indem Sie Kontakt mit Alpine aufnehmen auf der Nummer ganz oben auf dieser Webseite.

12.2. Dieser Ferienort hat einige ruhige „Nebensaison-Zeiten“. Während dieser Zeiten können einige Tourismusanlagen sowie Restaurants geschlossen sein. Wir haben keinerlei Kontrolle auf diese Öffnungszeiten und Anlage von Drittparteien. Alpine kann deshalb keine Verantwortung übernehmen und haftet nicht für die verursachten Unannehmlichkeiten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Dieser Vertrag und alle nicht-vertraglichen Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, werden durch das Schweizer Recht geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die Schweizer Gerichte die alleinige Gerichtsbarkeit haben, um Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit zu lösen.

13.2. Alle, nicht in diesem Vertrag festgelegten Punkte werden vom Schweizerischen Obligationenrecht geregelt.